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05. Dez 2008

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Übersicht ::  ASUS Mobile Computing ::  Allgemeine Diskussionen ::  Wie funktioniert Wandlung bzw. Rückerstattung?
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Wie funktioniert Wandlung bzw. Rückerstattung?

Ricardo verfasst: 01.03.2006, 16:54
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letzter Besuch: 02.03.06
Hallo,

habe heute das Angebot einer Wandlung für mein defektes Notebook bekommen.
Mittlerweile ist dies jedoch schon 1,5 Jahre alt.

Wie wird diese sog. "verbrauchsbedingte Wertminderung" berechnet?

Liegt das im Ermessen des Händlers? Oder gibt es einen gesetzbedingten Hintergrund?


ricardo

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donK verfasst: 01.03.2006, 17:26
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letzter Besuch: 12.04.06
Wandlung bedeutet was? Du bekommst ein Notebook für den Neuwert oder den Restwert des Notebooks?

Bei nem neuen Notebook wäre das sicherlich ne geile Sache. Bei ner Wertminderung musst dir die Notebooks anschauen die es für den Betrag gibt und schauen ob es besser ist als deins. Von Vorteil wäre auf jedenfall die neue Garantie von 2 Jahren.

Erfrag das dochmal wie das gehandhabt wird.


donK

W3451N
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Ricardo verfasst: 01.03.2006, 17:42
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letzter Besuch: 02.03.06
Wandlung bedeutet meines Wissens nach, dass nach zwei vergeblichen Reparaturversuchen dir ein Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht.
Allerdings gibt es dann eine Wertminderung des Gegenstands der sich auf Abnutzung etc. begründet.
Diese Wertminderung hat einen pauschalen Prozentsatz/ Betrag pro Monat, in Anrechnung auf den Kaufpreis.
So oder ähnlich wird das wohl gehandhabt. (Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege)

Naja, ein neues Notebook wirds nicht geben, das wäre ein Feiertag icon_biggrin

Was mich interessiert ist, wie hoch tatsächlich die "Abnutzung" veranschlagt wird,
und ob sich das mit dem Zeitwert des Notis verträgt...

werd mal ein bischen googeln...

ricardo
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Base verfasst: 01.03.2006, 18:41
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Base

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letzter Besuch: 06.03.08
Ich habe das mal mit einem Fernseher durch.

Bei den vergeblichen Reperaturversuchen muss es sich immer um den gleichen Fehler handeln.

Und bei mir wurde er zum Neupreis wieder zurückgenommen. Und das nach einem Jahr.
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donK verfasst: 02.03.2006, 07:28
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letzter Besuch: 12.04.06
Hört sich doch gut an. Wieviel hat das Notebook denn gekostet?


donK

W3451N
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Martin verfasst: 02.03.2006, 18:36
gerade reingestolpert
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letzter Besuch: 02.03.06
Den Begriff Wandlung gibt es im BGB nicht mehr, das nennt sich jetzt "Rücktritt".

Der Kaufvertrag wird dann wieder aufgelöst, die gewährten Leistungen sind zurückzugeben: Also Notebook zurück und vollen Kaufpreis zurück.
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Ricardo verfasst: 02.03.2006, 18:48
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letzter Besuch: 02.03.06
hm, mein Notebook ist knapp 1,5 Jahre alt. Neupreis lag bei 1500 ¤.
Allerdings sprach der Händler von dieser "verbrauchsbedingten Wertminderung".

Was ist denn jetzt richtig, volle Erstattung des Kaufpreises oder Zeitwert? icon_confused
Und wenn Zeitwert, wie wird der berechnet?

ricardo

editiert von: Ricardo, 02.03.2006, 18:48 Uhr
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gericomgeschädigter verfasst: 02.03.2006, 19:09
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gericomgeschädigter

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Beiträge: 245

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letzter Besuch: 10.09.08
bei meinem alten gericom hab ich von 900 etwas ¤ am ende noch gute 700¤ bekommen.
hatte das gerät etwa ein halbes jahr.(ein kalter schauer läuft mir den nacken runter wenn ich an diese zeit und dieses ding zurückdenke)

hoffe mal ich konnte dir ein wenig helfen. die konkreten bedingungen kriegst du denk ich auch gesagt wenn du lieb und nett nachfragst.





Asus M6743NALP(samsung mp0603h) 600mhz@0,7V/1700mhz@1,004 1024mb ram
Iaudio X5L (R.I.P. H120)
SE S700i
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Robaer verfasst: 02.03.2006, 19:24
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Robaer

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letzter Besuch: 26.07.07
ZitatDen Begriff Wandlung gibt es im BGB nicht mehr, das nennt sich jetzt "Rücktritt".

Der Kaufvertrag wird dann wieder aufgelöst, die gewährten Leistungen sind zurückzugeben: Also Notebook zurück und vollen Kaufpreis zurück.


Dein Händler hat Dir in Form eines NB auch eine leistung gewährt, und das Gerät hat bei Dir an Wert verloren. Wenn Du jetzt allerdings das Gerät wenig nutzen konntest, dann wird die Wertminderung gering ausfallen bzw. gar ned geben. Hängt auch immer von der Kulanz und Einsicht des Verkäufers. Man kann jetzt über die Medimänner und Satürne sagen was man will, aber da ist es am leichtesten nach 6 Monaten noch den vollen Betrag rauszubekommen.


M6826NB [1.5GHz Banias/512MB/60GB/XP SP2 Ubuntu 6.06 + XGL/Bios 2.14A - Freezes, BSODs: MB getauscht, Ram/Wlan nicht; seit 24.3.04 keine Probleme]
ICY-Box 350UE Black + Samsung SP2514N 250GB
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farainsr verfasst: 10.08.2006, 11:14
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letzter Besuch: 10.08.06
wenn du das von asus direkt erhälst, bekommst du bei einem 2 jahre alten ding noch 50-60% des kaufpreises.

da mir niemand die restlichen 50-40% ersetzt, kam es für mich nicht in frage.
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zit verfasst: 31.08.2006, 08:58
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zit

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Beiträge: 298

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letzter Besuch: 22.11.07
Mir hat man bei Asus auch eine Rückgabe zu 50% des damaligen Kaufpreises angeboten. Nennt sich dort scheinbar "credit-back".

Mein Notebook ist ca. 2,5 Jahre alt und seit 6 Wochen bei Asus zur Reparatur. Ich werde das Angebot wohl annehmen und mir ein aktuelles Notebook zulegen. Mal sehen, wie die Abwicklung funktioniert...


Asus M6700N, 1.4GHz Banias, 512MB, DVD-CD/RW, ohne HD <- viel Spass beim Ausschlachten, Asus!

19.7.06 RMA Beginn. 31.8.06 creditback Gutschrift beantragt. 11.12.06 Erhalt der Gutschrift
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Moneypul8 verfasst: 16.11.2006, 10:56
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letzter Besuch: 22.03.07
Der Händler hat auf die Wertminderung kaum einen einfluss. Der Händler schickt es an die Distribution und die handhabt das mit Asus. Der Händler gibt dann den Betrag den er bekommen hat an sein Kunden weiter.

Ich hab auch mal eine Wandlung hinter mir aber da bekam ich den vollen kaufpreis zurück da ich das Notebook in 4 Monaten 3 mal einschicken musste wegen dem gleichen Fehler was nicht behoben worden ist. Jedesmal 10 Tage ( inkl. Wochenende zwischen) und beim dritten mal sind es locker 18 Tage gewesen. Somit ist das Notebook 38 Tage unterwegs gewesen von 4 Monaten.

Achja die Wandlung hat auch nochmal locker 3 wochen gedauert.
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Robaer verfasst: 16.11.2006, 11:46
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Robaer

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letzter Besuch: 26.07.07
Moneypul8Der Händler hat auf die Wertminderung kaum einen einfluss. Der Händler schickt es an die Distribution und die handhabt das mit Asus. Der Händler gibt dann den Betrag den er bekommen hat an sein Kunden weiter.

Den Kaufvertrag hast Du mit Deinem Händler abgeschlossen; also wenn Du die Wandelung bei ihm geltend machst, dann musst Du das auch mit ihm klären.
Wenn Dir das allerdings Asus selbst angeboten hat, dann musst Du das mit Asus ausmachen.


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Moneypul8 verfasst: 16.11.2006, 22:17
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letzter Besuch: 22.03.07
[quote=Robaer]
Moneypul8
Den Kaufvertrag hast Du mit Deinem Händler abgeschlossen; also wenn Du die Wandelung bei ihm geltend machst, dann musst Du das auch mit ihm klären.
Wenn Dir das allerdings Asus selbst angeboten hat, dann musst Du das mit Asus ausmachen.


Ich hab nicht das gegenteil behauptet. Der Kunde macht den Rücktritt vom Kaufvertrag mit seinem Händler geltend. Der Händler leitet das an seinen zwischenhändler/ Asus Distribution weiter.

Der Händler kann dem Kunden aber entweder Geld im voraus zahlen was kaum der fall ist. Somit wartet der Händler solange darauf bis er Geld von seinem zwischenhändler/Asus distribution erstattet bekommt.

Wenn der Händler jedoch nur 70% erstattet bekommt wird er seinen Kunden bestimmt nicht 100% erstatten.
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ice_and_fire verfasst: 02.09.2008, 15:36
gerade reingestolpert
gerade reingestolpert


registriert: Sep. 2008
Beiträge: 4

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letzter Besuch: 12.09.08
Hallo;

ich setze diesen Thread mal fort, da ich denke, dass mein Anliegen hier ganz gut aufgehoben ist.

Ich habe mir im letzten Jahr ein Asus-Notebook gekauft, welches nach weniger als 12 Monaten kaputt ging. Auf anraten des Händlers (würde ich inzwischen anders machen) habe ich das Teil als Garantiefall von Asus abholen lassen.

Es hat einige Zeit gedauert, dann bekam ich aber eine Mail, welche beinhaltete, dass mein Notebook irreparabel sein und man mir a) ein anderes schicken könnte, oder b)einen Zeitwert erstattete.

Nachdem ich neue Notebooks verglichen hatte und v.a. wegen den 24 Monaten neue Garantie, habe ich mich für die Gutschrift entschieden. Aus der E-Mail zitiere ich:

Der Zeitwert staffelt sich wie folgt nach Alter des Notebooks:

0 – 6 Monate ca. 100 %

7 – 12 Monate ca. 80 %

13 – 24 Monate ca. 60 %

25 – 36 Monate ca. 50 % (ausschließlich bei Geräten mit 36 Monaten Garantie)


Mein Notebook war zum Zeitpunkt des Einschickens bereits 1-2 Wochen kaputt (ging nicht schneller). Eingeschickt habe ich es ca. 11-12 Monate nach Erhalt. Demnach müsste der Betrag bei 80% liegen.

Da ich mich aber dennoch über die tatsächliche Höhe wundere, habe ich einige Fragen

1)Beginnt der Zeitwert ab dem Kaufdatum oder ab dem Lieferdatum auf der Rechnung abzunehmen?

2)Wird der Gutschriftbetrag aus dem Brutto- oder Nettobetrag ermittelt? Und inwieweit wäre eine Berechnung aus dem Nettobetrag zulässig? Inwieweit habe ich hier Ansprüche dem Hersteller und dem Händler gegenüber?

Bin auf diesem Gebiet leider nicht allzu bewandert und möchte mich nicht veräppeln lassen.

Vielen Dank und Gruß
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