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08. Jan 2009

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Übersicht ::  ASUS Mobile Computing ::  Allgemeine Diskussionen ::  CPU-Typ - Anzeige im BIOS ok? - Betrug durch Falschangabe des CPU-Typs
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CPU-Typ - Anzeige im BIOS ok? - Betrug durch Falschangabe des CPU-Typs

hjok verfasst: 13.08.2007, 22:20
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Hallo,
die Angabe des CPU-Typs im BIOS eines M6V ist nicht beeinflussbar durch irgendwelche anderen Einstellungen, oder?
Hintergrund: Ich will einen Nachweis führen über die Taktrate der verbauten CPU (Pentium M) auch unabhängig von anderen Tools.





editiert von: hjok, 14.08.2007, 20:50 Uhr
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reading1 verfasst: 13.08.2007, 23:57
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Naja, die SpeedStep-Funktion läuft ja Bios-basiert. Wenn Du die maximale Taktrate des Chips auslesen willst, solltest Du die also deaktivieren (dafür gibt es eine eigene Option). Wofür soll der Nachweis eigentlich gut sein?
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hjok verfasst: 14.08.2007, 00:18
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Hallo,
wir sind bei einem Kauf vermutlich betrogen worden und ich will nun überprüfen, welche CPU tatsächlich verbaut wurde.

Everest habe ich schon laufen lassen und der gibt mir ja auch eine Intel 'Processor Number'. Nun habe ich aber schon gelesen, dass Everest evtl. nicht zuverlässig ist.
Und nun wollte ich wissen, ob ich mit der Angabe 'Processor:' 'Type' in der 'System Overview' im BIOS den Typ bestimmen kann.

Da ich die SpeedStep-Funktion noch nicht so kenne:
D. h., dass diese Diagnose-Tools als Grundlage für die Bestimmung die aktuelle Taktrate heranziehen und diesbezüglich falsche Werte für den Typ angeben würden, wenn im BIOS SpeedStep die Taktrate herabgesetzt hat, oder?

(Falls Fragen kommen: Das Notebook steht mir gerade nicht zur Verfügung.)



editiert von: hjok, 14.08.2007, 00:41 Uhr
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reading1 verfasst: 14.08.2007, 00:27
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Also, wenn Du einen Betrugsverdacht hast, würde ich für die Prozessoridentifikation das Tool CPU-Z empfehlen. Das liest ziemlich zuverlässig alle Spezifikationen des Chips aus. Hier kannst Du es runterladen, das Programm funktioniert ohne Installation.
Allgemein kann man aber sagen, daß der Betrugsverdacht sich bei Notebooks oft als Mißverständnis herausstellt. Ehrlich gesagt hab ich noch nie von einer Fälschung in diesem Bereich gehört.
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hjok verfasst: 14.08.2007, 01:01
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So, der Betrugsverdacht hat sich erhärtet:
Ein mit einem '2,13 GHz Centrino' und 'Pentium M mit 2,13 Ghz Taktrate' verkauftes M6V enthält tatsächlich einen Pentium M 725 mit 1,60 GHz.

Und - man ahnt es schon - das Gerät war oc:
FSB auf 133MHz mit dem M 725 (orig. 1.60 GHz; 400 MHz FSB)


Zur Info:
Das war ein ebay-Kauf und der Verkäufer hat außerdem auch noch in anderen Punkten Mängel verschwiegen:
Das Gerät sollte im "...technisch sowie optischen guten Zustand!", "...in einwandfreiem Zustand..." sein, weist aber so starke Gebrauchsspuren auf, die üblicherweise in Verkaufsbeschreibungen nicht unerwähnt bleiben. Der Verkäufer hatte hierzu später nur eine sehr abwegige Erklärung abgeliefert.
Außerdem ist an der Unterseite über der Stelle der Heatpipe eine Gehäuseverformung, die angeblich nicht aufgefallen war.

Diese Mängel, zusammen mit dem Preis an der obersten Grenze, sind nun ein Grund, hier nicht mehr verhandeln zu wollen. Die Sache geht zum Anwalt.

@ reading1:
Fälschung nicht, aber arglistige Täuschung des Verkäufers. Auch wenn es oc läuft, sollte man die Wahrheit sagen.
Übrigens: SpeedStep hat das BIOS (0204) nicht.



editiert von: hjok, 14.08.2007, 20:42 Uhr
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Nervensäge verfasst: 14.08.2007, 19:34
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http://www.intel.com/support/processors/tools/piu/sb/CS-014921.htm

Ansonsten noch zu beachten: Beim Bootscreen wird die ursprüngliche Taktrate der CPU angezeigt, unabhängig von Speedstep oder FSB Modifikationen.
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hjok verfasst: 14.08.2007, 20:49
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@ Nervensäge: Ja, genau. Und die steht eben auch in der 'System Overview' im BIOS. Demnach beeinflusst Speedstep die Angabe nicht.
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Nervensäge verfasst: 15.08.2007, 11:59
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Speedstep hat das Bios schon, man kann es nur nicht deaktivieren, wozu auch? Einen Airbag will man ja meistens auch nicht abschalten*fg*
War das M6 nicht mit Metallgehäuse? Das das Overclocking und die Fehler nicht offen angegeben wurden ist natürlich ziemlich mistig vom Verkäufer, allerdings kann ich dir aus Erfahrung sagen, das quasi alle 725er (>95%) diese Übertaktung problemlos mitmachen und wenn die M6 auch damals mit nem 770er verkauft wurden, dürfte es da keine Thermikprobleme geben. Ich selbst habs bei meinem A6er auch seit über nem Jahr quasi im Dauerbetrieb;)
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hjok verfasst: 15.08.2007, 15:57
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Gehäuse: Auf jeden Fall ein Material, welches sich unter Hitzeeinwirkung verformen muss.
Alle NB aus der M6000-Serie haben doch gleiche Gehäuse, oder? Ist es ein mit Magnesium verstärkter Kunststoff oder Kohlefaser? Ich weiß nicht.

Das Übertakten ist für den 725er i. d. R. kein Problem; das habe ich nun auch recherchiert. Womöglich jedoch gab's bei diesem Exemplar doch mal Schwierigkeiten - die Gehäuseverformung kommt ja nicht von ungefähr.

Aber, wie gesagt, auch den schlechten opt. Zustand hatten wir so nicht erwartet. Ich wollte darüber erst noch verhandeln mit dem Verkäufer, aber der ließ sich darauf überhaupt nicht ein. 2 Tage später als ich das NB überprüfen sollte, kam die Sache mit der CPU ans Tageslicht.

Speedstep: Beim M6N ist es hingegen einstellbar. Evtl. sind die BIOS-Versionen für das M6V diesbezüglich unterschiedlich?
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Nervensäge verfasst: 17.08.2007, 02:59
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Naja, trotzdem viel Glück mit dem Anwalt^.^
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Saturas verfasst: 17.08.2007, 09:00
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Wo hast du denn das Laptop gekauft? Bei ebay?
Da wird so einiger Schund verkauft, u.a. auch mit ziemlich hoher Sicherheit geklaute Laptops, z.B. das hier.
Kein Netzteil und keine Ahnung ob das im Wechselschacht ein zweiter Akku ist - schon ein bissl komisch, oder icon_eek icon_rolleyes


Ich war mit meinem Laptop zufrieden, bis es zum Support musste. Nun weiß ich, dass es mein letztes Asus war! Erfahrungen mit RMA
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Nervensäge verfasst: 18.08.2007, 03:33
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Ja, ebay ist schon ein lustiges Fleckchen, wobei ich eigentlich bisher fast auschließlich gut davon gekommen bin, man darf halt seinen Verstand dabei nicht ausschalten;)

Hjok, gib uns doch mal den Link zur Auktion, ist ja 90 Tage nach Ablauf gültig, interessiert mich schon, ob mir was faul vorgekommen wär oder nicht.

http://cgi.ebay...cmdZViewItem noch so ein Spezi, sogar mit Bild;)



editiert von: Nervensäge, 18.08.2007, 22:45 Uhr
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ali_baba verfasst: 20.08.2007, 21:20
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letzter Besuch: 02.06.08
Also, die 14-tägige Rückgabefrist gilt auch für E-Bay. Ansonsten wurdest du hier offenbar über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Produktes (CPU) getäuscht und kannst somit binnen 1 Jahres nach der sicheren Kenntnis der Täuschung vom Kaufvertrag zurück treten und das ganze Geld zurück verlangen... Das wird dir wohl auch dein Anwalt gesagt haben. Die schlechte Nachricht ist, dass jemand, wer bei E-Bay etwas verkauft, i.d.R. entweder keine Adresse hinterlässt oder bereits in der Karibik oder sonstwo mit deinem Geld und dem von den anderen arglosen Käufern ist.


ASUS M6707NEBH - 1500 MHz - 512 MB RAM - Samsung M5P 80 GB - ATI Radeon Mobility 9700 - DVD/CD-ROM
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Daedalus verfasst: 23.08.2007, 02:19
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Daedalus

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letzter Besuch: 20.04.08
noch als kleine ergänzung zu dem rückgaberecht: laut gesetz hast du ein widerrufs oder ein rückgaberecht (vorsicht, das ist was unterschiedliches) nach wahl des händlers. dieses läuft mindestens 14 tage, wenn du vor dem kauf darüber informiert wurdest. wenn du erst hinterher darüber informiert wurdest, dann gilt es mindestens 1 monat. die frist beginnt aber in beiden fällen frühestens dann, wenn du eine ausdrückliche belehrung über dein recht UND die ware erhalten hast. die belehrung ist in den meißten fällen aber juristisch nichtmal korrekt, sodass die frist rechtlich geehn garnicht erst anfängt zu laufen und du damit zumindest mit gerichtlicher hilfe auch hinterher noch aus dem vertrag rauskommst. bei ebay ist der haken halt, wie ali_baba schon gesagt hat, dass du an den verkäufer erstmal rankommen musst.
außerdem hast du das recht auch glaub ich nur bei händlern im sinne des BGB. bei privatverkäufen gibts das nicht. aber nicht alles wo privatverkauf draufsteht ist auch privatverkauf drin ;)
und in diesem fall isses ja wohl auch arglistige täuschung oder zumindest falschangabe einer wesentlichen eigenschaft des gerätes.


ASUS V6835VLP

Rechtschreibfehler dürfen behalten oder bei ebay versteigert werden. Großbuchstaben sind Mangelware und werden sparsam verwendet.
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hjok verfasst: 31.08.2007, 16:21
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So, ich bin wieder da und kann schon mal sagen, es ist nun richtig abstrus geworden. Aber der Reihe nach:
Ich war doch nicht gleich beim Anwalt, denn noch am 15.8., nachdem ich den Verkäufer einen Tag vorher zur Kaufrückabwicklung aufgefordert hatte, willigte er dieser ein. Allerdings ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung, also aus Kulanz (aus seiner Sicht).

Ich hatte dann das NB zurückgeschickt (Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich in der Frage, welcher Vertragspartner in diesen Fällen zuerst in Vorleistung treten muss, also ob erst der Verkäufer das Geld erstatten oder der Käufer (als Rückgewährschuldner) die Ware zurückgeben muss).

Die Sendung wurde auch an ihn ausgeliefert, aber der Verkäufer behauptet nun, der Inhalt des Paketes sei nicht das NB, sondern ein Asus PC-Mainboard gewesen. Vor dem Auspacken habe er jedoch Fotos vom Paket gemacht, da es deutlich kleiner als erwartet war. Natürlich habe er es ausgepackt, um den Inhalt zu überprüfen. Den Umkarton und das Verpackungsmaterial habe er weggeworfen.

Diese Fotos hatte er mir geschickt. UND WAS SEHE ICH: Genau das Paket, welches ich abgeschickt hatte - es ist also NICHT kleiner. icon_eek icon_eek
Dazu habe ich noch ein Bild von dem Mainboard mit Karton bekommen.

Ich hab' dann ordnungshalber den Versand informiert, die jetzt eine Nachforschung anstellen. Außerdem will man das Paket mit dem 'falschen' Inhalt vom Verkäufer abholen lassen. icon_biggrin

Nun wurde es aber doch Zeit für meine Anwältin. Gestern müsste er die Rückzahlungsaufforderung unter Fristsetzung erhalten haben.

Nebenbei: Der Verkäufer stellte mir vorgestern eine Frist für sein Rücknahmeangebot. Er habe einen neuen Kaufinteressenten für das NB.


Also, hier sind doch folgende Fragen interessant: Warum nimmt man ein Paket an, bzw. falls er es nicht selbst angenommen hatte, warum geht man fahrlässig mit fremden Eigentum um, öffnet ein Paket, wirft Umkarton und Verpackungsmaterial weg, vernichtet somit Beweismittel, wenn ein Paket offensichtlich allein aufgrund der Größe nicht die erwartende Lieferung bzw. den erwartenden Inhalt haben kann? Und warum schickt man mir Fotos und widerspricht sich bezüglich der Größenangabe? icon_biggrin

Nochmal zum Paket: Ich habe einen Zeugen für das Einpacken und die Übergabe an den Paketshop. Außerdem habe ich Fotos über den Originalkarton und gesamten Inhalt. Zusätzlich hätte ich aber gerne die Maße des Originalkartons als Beweismittel.
Nun habe ich eine Bitte: Könnte mir jemand Fotos von einem Originalkarton des M6 machen? Und zwar mit einem Zollstock, so dass man für jede Abmessung die Länge ablesen kann. Hier mal ein Foto des Kartons. Ich kann zwar Vergleichsmessungen mit den vorhandenen Fotos durchführen, aber Aufnahmen mit einem Referenzmaßstab wären noch besser.


@ Saturas:
Dein Beispiel ist schon sehr 'außergewöhnlich', aber zumindest kann man dabei nicht mehr getäuscht werden.

@ Nervensäge:
Ja, danke.
Dieses NB habe ich gekauft.
Dein Spezi: Treffer! Das ist auch mein Verkäufer, aber mit einem anderen account (siehe auch mein Beispiel 3).

Nach dem Kauf hatte ich noch weitere Angebote auch unter anderen accounts des Verkäufers gefunden:
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7

Achtet besonders auf die Fotos( icon_redface icon_biggrin ) und auf gleiche Formulierungen.

Er hat auch eine Menge Pioneer Verstärker verkauft.

@ ali_baba und Daedalus:
Danke für eure Hinweise. Die Adresse habe ich und ich hoffe, der Typ lässt sich nicht noch etwas anderes einfallen.
Interessant ist in diesem Fall auch noch Folgendes bezüglich 'Privater/Gewerblicher Verkäufer': Bei der Anzahl seiner Verkaufsaktivitäten dürfte sein Gewährleistungsausschluss unwirksam sein und als AGB gelten mit entsprechenden Folgen (3. Absatz und a. und c.)
Aber, wie ihr schon bemerkt hattet, ohnehin ist der Gewährleistungsausschluß bei arglistiger Täuschung unwirksam (s. hier).

So, mal sehen, zu welchem Ergebnis der Versand kommt.

Und falls jemand Lust und Zeit hat, mir ein paar Fotos zu machen - wäre prima!! icon_smile







editiert von: hjok, 31.08.2007, 16:54 Uhr
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