Übersicht ::
ASUS Mobile Computing ::
Allgemeine Diskussionen ::
Gutschrift - Distributoreneinkaufspreis?
moderiert von:
Moderatoren
Gutschrift - Distributoreneinkaufspreis? |
||
|---|---|---|
| Zillge | verfasst: 02.12.2008, 12:43 | |
gerade reingestolpert
registriert: Nov. 2008
Beiträge: 7
Status: offline letzter Besuch: 09.12.08 |
Hallo, also nach langer Geschichte ist Asus nun bereit mein bereits zum 4. Mal defektes Notebook (immer der gleiche Defekt) mit einer Gutschrift in Höhe von 100% zu erstatten, da mir ein gleichwertiges Gerät zurzeit nicht angeboten werden könne. Nach mehrmaligem Nachfragen (klare Fragen bedeuten bei ASUS nicht unbedingt klare Antworten!) bekam ich nun die Auskunft, dass 100 % des Distributoreneinkaufspreises erstattet werden. Meine Frage nach der Höhe des Betrages, wurde nun bereits zum dritten Mal geflissentlich ignoriert. Meine Frage: hat da schon einmal jemand Erfahrung mit gemacht? Ich hab keine Ahnung in welcher Höhe diese Einkaufspreise liegen. Weiß zufällig jemand Wie viel Prozent der Einkaufspreis unter dem Ladenpreis liegt? Vielen Dank im Voraus! Silke |
|
|
|
|
|
| reading1 | verfasst: 03.12.2008, 09:18 | |
Senior Member
registriert: Feb. 2004
Beiträge: 386
Status: offline letzter Besuch: 08.01.09 |
Der Einkaufspreis ist ne ziemlich schwammige Größe. Was ein Händler zahlt, hängt doch imho immer davon ab, welche Mengen er ordert. Große Ketten wie z.B. der Mediamarkt/Saturn bekommen mit Sicherheit deutlich bessere Angebote als der Elektronikfritze an der Ecke... Dazu kommt natürlich die Frage, wie preisgünstig Du das Book erstanden hast. Eine klare Regel gibt es deshalb wohl nicht. Ich würde darauf tippen, dass Asus eine Gutschrift anbietet, die 20-30% unter dem von Dir gezahlten Betrag liegt. Aber ich bin kein Experte. |
|
|
|
|
|
| Zillge | verfasst: 03.12.2008, 14:25 | |
gerade reingestolpert
registriert: Nov. 2008
Beiträge: 7
Status: offline letzter Besuch: 09.12.08 |
ja, danke für Deine Antwort! Ich frage mich nur, ob dann der Händler meinen vollen Kaufpreis erstatten muss. Ich habe die Reparaturabwicklung immer direkt über Asus gemacht, nie über den Händler. Ich bin leider etwas verwirt, wie das rechtlich aussieht. Handelt es sich um einen Rücktritt vom Kaufvertrag (bin ja noch in der Gewährleistungsfrist)? Wenn ja, müsste ich eigentlich doch den vollen Verkaufspreis erstattet bekommen. Ich denke ich werde in dem Fall professionellen Rat einholen. Ich will da nicht irgendetwas zustimmen, was ich gar nicht hätte tun müssen, denn aus der Zustimmung komm ich dann nimmer raus! |
|
|
|
|
|
| reading1 | verfasst: 04.12.2008, 06:43 | |
Senior Member
registriert: Feb. 2004
Beiträge: 386
Status: offline letzter Besuch: 08.01.09 |
Wenn Du das über den Händler machen willst, musst Du dem natürlich auch noch mal die Chance zur "Nachbesserung" geben. Das heißt, Du schickst das Book an ihn, er sendet es zum Großhändler, der an Asus, Asus braucht dann natürlich wieder Zeit, um das Ding durchzuchecken... Und die Beweislast liegt imho (anders als bei der Garantie) nach mehr als 6 Monaten nicht mehr auf der Händlerseite. Das heißt, Du mußt dann im Zweifelsfall nachweisen, das der Fehler schon beim Kauf bestand. Obendrauf kommt noch, dass der Händler Dir (weil er davon ausgehen kann, daß Du das Book zumindest zeitweise genutzt hast) bei einer Rückwandlung einen "Nutzungsabschlag" in Rechnung stellen kann (bzw. vom erstatteten Preis abzieht). Das ganze kann nochmal Wochen dauern und in der Zeit stehst Du dann ohne Notebook (und Geld) da. Ich würd die Kohle von Asus einsacken, dann hast Du gleich Geld für was Vernünftiges. Studiert hier eigentlich keiner Jura? Meine Bildung in dem Bereich ist nämlich bestenfalls oberflächlich... |
|
|
|
|
|
| Zillge | verfasst: 04.12.2008, 15:38 | |
gerade reingestolpert
registriert: Nov. 2008
Beiträge: 7
Status: offline letzter Besuch: 09.12.08 |
Mir bleibt ja im Prinzip keine andere Möglichkeit, denn ein Austauschgerät kann mir Aus nicht anbieten. Evtl. könnte ich darauf bestehen, aber ich will schließlich auch kein Asus Produkt mehr. Und dauern wird es sowieso Wochen. Leider ist meine Bildung im Bereich des Rechts im Kaufvertrag auch eher mäßig... Ich weiß nur, dass ich mein Notebook 4 X auf Grund des gleichen Defekts eingeschickt habe. Asus ist ja auch so schlau und schreibt, dass sie mir die Gutschrift anbieten, da dass Notebook nicht zeitnah repariert werden könne. Eigentlich müssten sie es zurücknehmen, da 3malige Nachbesserung fehlgeschlaagen ist. Nun gut, Standardmails machen in den wenigsten Fällen Sinn...habe nach meinen Erfahrungen meiner Antworten auf die Mails eh das Gefühl, da sitzt eine Maschine, die auf Grund bestimmter Schlagwörter die passende Mail aussucht...oder da sind Menschen, die nicht denken können oder wollen. Ich habe nur ein wenig Bedenken, dem Angebot zuzustimmen, obwohl ich es so nicht müsste und dann komme ich da nimmer raus... Ach ja, so oder so wird es nächstes jahrt bis ich endlich wieder ein Notebook haben werde. |
|
|
|
|
|
Zur Teilnahme an der Diskussion bitte anmelden.
Powered by pnForum Version 2.6

Mitglieder: 4915
Gäste online: 0
Mitglieder online: 0

